Rechtsprechung
BGH, 20.09.2022 - 1 StR 279/22 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 73 Abs. 1 StGB; § 426 BGB
Einziehung (Gesamtschuldner: Wirkung des Verzichts eines Einziehungsschuldners auf die Rückgabe bei ihm sichergestellter Gegenstände auch für die anderen Gesamtschuldner) - bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Einziehung des Werts von Taterträgen; Gewerbsmäßiger Bandenbetrug
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 357 S. 1
Einziehung des Werts von Taterträgen; Gewerbsmäßiger Bandenbetrug
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Verfahrensgang
- LG München I, 23.12.2021 - 10 KLs 388 Js 186042/20
- BGH, 20.09.2022 - 1 StR 279/22
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18
Voraussetzungen und Folgen eines Verzichts auf die Rückgabe von Gegenständen bei …
Auszug aus BGH, 20.09.2022 - 1 StR 279/22
Jener wirksame Verzicht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18 -, juris Rn. 11 ff.), welcher im Falle der 2.255 EUR zudem mit der Intention der Befriedigung der Geschädigten P. erfolgte (UA S. 123), hatte das Erlöschen des staatlichen Zahlungsanspruchs aus § 73c StGB - auch (vgl. Senat…, Beschluss vom 18. Mai 2022 - 1 StR 510/21 -, juris Rn. 4) - gegen den Angeklagten in entsprechender Höhe zur Folge (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. November 2020 - 4 StR 373/20 juris Rn. 3;… vom 10. Februar 2021 - 3 StR 486/20 -, juris Rn. 12). - BGH, 01.06.2022 - 1 StR 421/21
Geldwäsche (Strafausschließungsgrund der Beteiligung an der Vortat: Begriff des …
Auszug aus BGH, 20.09.2022 - 1 StR 279/22
"Zutreffend hat das Landgericht dem Angeklagten tatsächliche Verfügungsmacht an den von ihm abgeholten Vermögenswerten im Gesamtwert von 379.211,51 EUR - nicht zuletzt ob der von ihm persönlich erfolgten und bis zur Weitergabe an die Hintermänner einen nicht unerheblichen Zeitraum umfassenden Inbesitznahme (…vgl. Senat, Urteile vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 170/19 -, juris Rn. 11 ff.; vom 1. Juni 2022 - 1 StR 421/21 -, juris Rn. 29 ff.) - zugesprochen und die von den Tatbeteiligten erbrachten Entschädigungszahlungen an die Tatgeschädigten in Höhe von 9.000 EUR gemäß § 73e StGB vom Einziehungsbetrag in Abzug gebracht (UA S. 140 f.). - BGH, 09.10.2019 - 1 StR 170/19
Einziehung (Begriff des durch die Tat Erlangten: Erlangung faktischer …
Auszug aus BGH, 20.09.2022 - 1 StR 279/22
"Zutreffend hat das Landgericht dem Angeklagten tatsächliche Verfügungsmacht an den von ihm abgeholten Vermögenswerten im Gesamtwert von 379.211,51 EUR - nicht zuletzt ob der von ihm persönlich erfolgten und bis zur Weitergabe an die Hintermänner einen nicht unerheblichen Zeitraum umfassenden Inbesitznahme (vgl. Senat, Urteile vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 170/19 -, juris Rn. 11 ff.;… vom 1. Juni 2022 - 1 StR 421/21 -, juris Rn. 29 ff.) - zugesprochen und die von den Tatbeteiligten erbrachten Entschädigungszahlungen an die Tatgeschädigten in Höhe von 9.000 EUR gemäß § 73e StGB vom Einziehungsbetrag in Abzug gebracht (UA S. 140 f.).
- BGH, 17.11.2020 - 4 StR 373/20
Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen
Auszug aus BGH, 20.09.2022 - 1 StR 279/22
Jener wirksame Verzicht (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18 -, juris Rn. 11 ff.), welcher im Falle der 2.255 EUR zudem mit der Intention der Befriedigung der Geschädigten P. erfolgte (UA S. 123), hatte das Erlöschen des staatlichen Zahlungsanspruchs aus § 73c StGB - auch (vgl. Senat…, Beschluss vom 18. Mai 2022 - 1 StR 510/21 -, juris Rn. 4) - gegen den Angeklagten in entsprechender Höhe zur Folge (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. November 2020 - 4 StR 373/20 juris Rn. 3;… vom 10. Februar 2021 - 3 StR 486/20 -, juris Rn. 12). - BGH, 18.05.2022 - 1 StR 510/21
Einziehung (Ausschluss der Einziehung bei Erlöschen des Ersatzanspruchs des …
Auszug aus BGH, 20.09.2022 - 1 StR 279/22
Jener wirksame Verzicht (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18 -, juris Rn. 11 ff.), welcher im Falle der 2.255 EUR zudem mit der Intention der Befriedigung der Geschädigten P. erfolgte (UA S. 123), hatte das Erlöschen des staatlichen Zahlungsanspruchs aus § 73c StGB - auch (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Mai 2022 - 1 StR 510/21 -, juris Rn. 4) - gegen den Angeklagten in entsprechender Höhe zur Folge (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. November 2020 - 4 StR 373/20 juris Rn. 3;… vom 10. Februar 2021 - 3 StR 486/20 -, juris Rn. 12). - BGH, 10.02.2021 - 3 StR 486/20
Rechtsfehlerhafte Einziehungsentscheidung
Auszug aus BGH, 20.09.2022 - 1 StR 279/22
Jener wirksame Verzicht (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18 -, juris Rn. 11 ff.), welcher im Falle der 2.255 EUR zudem mit der Intention der Befriedigung der Geschädigten P. erfolgte (UA S. 123), hatte das Erlöschen des staatlichen Zahlungsanspruchs aus § 73c StGB - auch (vgl. Senat…, Beschluss vom 18. Mai 2022 - 1 StR 510/21 -, juris Rn. 4) - gegen den Angeklagten in entsprechender Höhe zur Folge (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. November 2020 - 4 StR 373/20 juris Rn. 3; vom 10. Februar 2021 - 3 StR 486/20 -, juris Rn. 12).
- BGH, 28.08.2023 - 1 StR 261/23
Banden- und gewerbsmäßiger Betrug; Anordnung der Einziehung des Wertes von …
Durch den Verzicht des gesamtschuldnerisch haftenden Mitangeklagten erlischt jeweils der staatliche Zahlungsanspruch aus § 73c Satz 1 StGB auch zugunsten des mithaftenden Gesamtschuldners (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2022 - 1 StR 279/22 Rn. 3 mwN).